Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich dieser AGB
1.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle Bestellungen bei uns (repaBAD GmbH, Bosslerstraße 13-15, 73240 Wendlingen) von Verbrauchern.
1.2. Verbraucher im in Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3. Es gelten für Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen in der nachstehenden Reihenfolge:
• die Bestimmungen unseres Angebots,
• die in unserem Angebot aufgeführten weiteren Vertragsbedingungen sowie spezielle und allgemeine technische Bedingungen,
• diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
• die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Vertragsgegenstand ist jeweils der von dem Kunden bestellte Artikel mit den Merkmalen und Maßen unserer Produktbeschreibung. Abbildungen auf unserer Webseite und in unseren Katalogen dienen der allgemeinen Produktinformation in rein bildlicher Darstellung und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere hinsichtlich Form und exaktem Farbton der Produkte.
2.2. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erbringen wir keine Leistungen zur Beratung des Kunden bei der Auswahl der vertragsgegenständlichen Artikel. Vielmehr obliegt es dem Kunden, die Ware hinsichtlich ihrer technischen Daten, Maßen, Materialien und ihrer weiteren Eigenschaften in der Weise eigenverantwortlich auszuwählen.
2.3. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erbringen wir keine Leistungen zum Einbau, Montage oder Installation. Dies obliegt ausschließlich dem Kunden. Wir empfehlen hierzu ausschließlich geschultes Personal einzusetzen.
3. Vertragspartner / Vertragsschluss
3.1. Der Kaufvertrag kommt mit uns, der repaBAD GmbH, zustande.
3.2. Unsere Angebote sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend.
3.3. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der Ware anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme des Angebots durch uns zustande.
4. Informationspflichten des Kunden
Der Kunde hat personenbezogene Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Sofern sich seine angegebenen Daten während der Abwicklung des Kaufvertrages ändern, ist er verpflichtet, uns diese Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Wird dies vom Kunden unterlassen oder gibt er uns von vornherein falsche Daten an, sind wir berechtigt, kostenfrei von dem geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten. Wir sind berechtigt dem Kunden die Kosten weiter zu berechnen, die durch Fehlleitung der Ware aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Adressenangabe entstehen.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher / Ausschluss des Widerrufsrechts
5.1. Kunden haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß den nachfolgenden Regelungen:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben als Kunde das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (repaBAD GmbH, Bosslerstraße 13-15, 73240 Wendlingen, Telefon: +49 (0) 70 24 / 94 11 0, Telefax: +49 (0) 70 24 / 94 11 30, E-Mail: info@repabad.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefonat, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Rücksendung hat ausschließlich an unsere Postanschrift repaBAD GmbH, Bosslerstraße 13-15, 73240 Wendlingen zu erfolgen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sollte die Rücksendung der Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post möglich sein, holen wir die Waren auf Ihre Kosten bei Ihnen ab oder organisieren den Rücktransport für Sie.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
An: repaBAD GmbH, Bosslerstraße 13-15, 73240 Wendlingen, Telefon: +49 (0) 70 24 / 94 11 0, Telefax: +49 (0) 70 24 / 94 11 30, E-Mail: info@repabad.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s)/Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
5.2. Folgende Regelungen sind im Falle des Widerrufs bei Bestellungen zu beachten:
a. Fordern Sie im Falle des Widerrufs einen Rücklieferschein unter info@ repabad.com an. Dieser ist in das Paket zu legen zu den Artikeln die uns zurückgeschickt werden sollen. Die Artikel sind wenn möglich, in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurückzuschicken. Eine schützende Umverpackung ist gegebenenfalls zu verwenden. Wenn die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist, ist mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz der Ware vor Transportschäden zu sorgen. Bei Sperrware behalten wir uns vor, die Ware selbst abzuholen oder den Rücktransport zu organisieren.
b. Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die Kosten der Rücksendung vom Kunden zu tragen. Wir bitten um Verständnis, dass alle Rücksendungen von uns nur entgegengenommen werden können, sofern diese ausreichend frankiert sind. Die Artikel sind bitte nicht unfrei an uns zurückzusenden. Bei Sperrware wie Badewannen können durch den Rückversand erhebliche Kosten entstehen.
5.3. Die im Absatz 5.2. genannten Modalitäten sind nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts.
5.4. Rechte zur Mangelbeseitigung/Gewährleistungen bei Vorliegen eines Mangels sind vom Widerrufsrecht unberührt.
6. Lieferbedingungen / Lieferfristen / Teillieferung
6.1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt durch Paketdienstleister oder eine von uns beauftragte Spedition.
6.2. Die Lieferung erfolgt ab Lager von uns an die angegebene Lieferadresse, soweit keine in Textform bestätigte Abweichung vereinbart worden ist. Von uns in Aussicht gestellte Lieferzeiten und -termine gelten nur als annährend vereinbart, es sei denn, wir haben ausdrücklich eine feste Frist oder einen festen Termin zugesagt oder vereinbart. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen und vollständigen Erfüllung der vor der Lieferung vom Kunden zu erfüllenden Verpflichtungen. Die Wahl des Versandweges und mittels ist uns überlassen. Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
6.3. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, hat der Kunde Mängel bitte möglichst sofort beim Zusteller anzuzeigen und mit uns bitte unverzüglich Kontakt aufzunehmen. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Ansprüche des Kunden und deren Durchsetzung, insbesondere die Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Der Kunde hilft uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegen – über dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
6.4. Der Kunde hat bei entsprechender Vereinbarung die Möglichkeit, den bestellten Artikel unter der Adresse: repaBAD GmbH, Bosslerstraße 13-15, 73240 Wendlingen zu den Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr außer an Feiertagen in Baden-Württemberg sowie nicht am 24. und 31.12. abzuholen.
6.5. Teillieferungen sind zulässig, wenn
• die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellten Vertragsgegenstände sichergestellt ist und
• dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn wir erklären uns zur Übernahme der Kosten bereit.
6.7. In dem Fall, dass Montageleistungen durch uns vereinbart wurden, hat der Kunde für eine freie und befestigte Zufahrt zum Montageort mit ausreichender Tragfähigkeit zu sorgen. Bis zum Montagetermin hat der Kunde auf eigene Kosten die für die Montage und Inbetriebnahme der von uns zu liefernden Ware erforderlichen Vorarbeiten auszuführen und die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen für Strom, Wasser und Abwasser herzustellen. Der Verlauf der verbindenden Leitungen, Kanäle, Strom und Rohre im Gebäude ist vom Kunden anzuzeigen. Kann die Montage am Liefertermin aus im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Gründen nicht oder nur teilweise erfolgen, stellen wir die im Zusammenhang mit der vergeblichen Wahrnehmung des vereinbarten Liefertermins entstandenen Kosten in Rechnung.
7. Preise / Zahlungen / Zahlungsbedingungen
7.1. Der Preis ergibt sich aus unserem Angebot oder, sofern kein Angebot vorliegt, aus unserer im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste.
7.2. Die Gewährung von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung. Für berechtigte Skontoabzüge maßgeblich ist der rechtzeitige Geldeingang auf unserem Konto.
7.3. Der aufgeführte Preis wird mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Für die Zahlung des Preises für den Vertragsgegenstand dem Kunden folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
a. Kauf auf Rechnung
Wir bieten Kauf auf Rechnung an. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Falls nicht anders angegeben, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Darnach tritt Verzug ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
b. Vorkasse
Der Kunde erhält von uns per E-Mail oder Post eine Vorabrechnung mit der Bitte um Überweisung des ausstehenden Betrags unter Angabe der Auftrags- und Kundennummer sofort nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto. Nach Gutschrift des vom Kunden gezahlten Rechnungsbetrages versenden wir Ihre Bestellung.
c. Bar bei Abholung
Der Kunde kann mit entsprechender Vereinbarung zu der unter 6.4. genannten Geschäftsadresse und den genannten Geschäftszeiten die Ware abholen. Dort erhält er die Rechnung und die Ware und bezahlt sofort in bar oder mit Girocard. Wir behalten uns vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsweisen nicht anzubieten.
7.4. Zusätzliche Versandkosten sind, soweit sie anfallen, im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewiesen.
7.5. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Unbeschadet bleiben uns die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche, insbesondere höhere Zinsen, Mehrkosten und angemessene Mahngebühren. Bankkosten, die uns durch unrichtige Kontodaten oder unberechtigte Zurücküberweisung entstehen, können dem Kunden von uns weiterberechnet werden, es sei denn der Kunde hat die Falschangabe nicht zu vertreten. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware in unserem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln.
8.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware (im Folgenden auch „Vorbehaltsware“) auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
9. Mangelansprüche des Kunden
9.1. Es gelten die gesetzliche Mängelrechte. Demnach hat der Kunde bei Mängeln insbesondere – aber nicht ausschließlich – das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Des Weiteren kann der Kunde unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurücktreten, z. B. wenn wir die Nacherfüllung nicht binnen einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist erbringen, sie verweigern oder sie zweimal fehlgeschlagen ist.
9.2. Die Ansprüche des Kunden verjähren entsprechend den gesetzlichen Regelungen, d.h. bei Wannen und Whirlpools i. d. R. in 5 Jahren, bei sonstigen Lieferungen und Leistungen (wie bspw. Whirlpool- und Dampfbadtechnik/-elektrik, Waschtische, Badmöbel oder Duftmittel) in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils ab Gefahrübergang.
9.3. Im Fall einer unbegründeten Mängelrüge haben wir Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des vermeintlichen Mangels entstanden sind. Vor diesem Hintergrund wird der Kunde darauf hingewiesen, dass nachträgliche Veränderungen oder Verschlechterungen der Ware, die auf unsachgemäße Behandlung durch ihn selbst zurückzuführen sind (z.B. durch Verwendung nicht geeigneter Pflegemittel), regelmäßig keinen Mangel darstellen.
10. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche
10.1. Vorbehaltlich nachstehender Regelung in Ziffer 10.2 sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten, wegen sonstiger Pflichtverletzungen sowie für deliktische Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB und von Aufwendungen des Kunden anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung.
10.2. Die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehender Ziffer 10.1 gelten nicht
a. soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
b. soweit die Schadensursache auf leichter Fahrlässigkeit beruht, wobei der Schadensersatz dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt ist.
c. bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Kardinalpflichten, wobei in diesem Fall der Schadensersatz ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Vertragliche Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Kardinalpflichten sind außerdem solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf;
d. in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
e. bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;
f. im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- oder Leistungstermin vereinbart wurde;
g. bei arglistigem Verschweigen eines Sachmangels, bei Übernahme des Beschaffungs- oder Herstellungsrisikos im Sinne von § 276 BGB oder bei ausnahmsweise schriftlicher Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 BGB; h. in sonstigen Fällen gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
10.3. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches der Kunde an der Erfüllung des Vertrages hat.
10.4. Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Höhere Gewalt
Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, d. h. unverschuldete Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen, werden wir uns nach besten Kräften bemühen, den Kunden im Falle eines Lieferverzuges aufgrund der höheren Gewalt ohne schuldhaftes Zögern in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir unserer Informationsverpflichtung nachgekommen sind, kein Beschaffungs- oder Herstellerrisiko übernommen haben und das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist. Der Kunde muss sodann keinerlei Gegenleistungen erbringen. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Epidemien und Pandemien, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen z. B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschaden sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtung von uns nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind.
12. Rechtswahl
Diese AGB und auf ihrer Grundlage zwischen dem Kunden und uns geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
13. Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden kann. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
14. Datenschutzhinweise
Wir werden im Rahmen der Vertragserfüllung sämtliche jeweils anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere die Datenschutz – Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – einhalten. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und der Betroffenenrechte können den Datenschutzhinweisen und der Datenschutzerklärung auf unserer Website unter https://www.repabad.com/datenschutz/ entnommen werden.
15. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
(11/2021)
1. Geltungsbereich, Rangfolge, Datenschutz
1.1 Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um gleichartige Geschäfte handelt. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltslos ausführen.
1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller, sofern es sich um gleichartige Geschäfte handelt.
1.3 Es gelten für Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen in nachstehender Reihenfolge:
• die Bestimmungen unserer Auftragsbestätigung oder, sofern keine Auftragsbestätigung vorliegt, die Bestimmungen unseres Angebots,
• die in unserer Auftragsbestätigung oder, sofern keine Auftragsbestätigung vorliegt, die in unserem Angebot aufgeführten weiteren Vertragsbedingungen sowie spezielle und allgemeine technische Bedingungen,
• diese Verkaufs- und Lieferbedingungen,
• die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
1.4 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer in Sinne von § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wir werden im Rahmen der Vertragserfüllung sämtliche jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – einhalten. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und der Betroffenenrechte können unseren Datenschutzhinweisen im Anschluss an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website unter www.repabad.com/datenschutz.html entnommen werden. Die Vertragsparteien werden die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Subunternehmern auferlegen.
2. Angebote, Angebotsunterlagen, Vertragsabschluss, Änderungsvorbehalt
2.1 Unsere Angebote sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend.
2.2 An Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Die in diesen oder unseren sonstigen Unterlagen enthaltenen Hinweise auf technische Normen und sonstige Angaben dienen nur der Leistungsbeschreibung und beinhalten keine Garantiezusagen, insbesondere keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
Soweit wir Empfehlungen für den Einsatz unserer Lieferung/Leistung abgeben, werden diese von uns nach bestem Wissen erteilt. Aufgrund der Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten, unterschiedlichen Anforderungen und individuellen Bedingungen bei der Verwendung übernehmen wir jedoch keine Haftung für die Eignung der Ware für eine bestimmte Verwendungsmöglichkeit, es sei denn, wir haben die Eignung ausdrücklich schriftlich zugesichert. Der Besteller ist in jedem Fall verpflichtet, die Eignung der Ware für die von ihm angedachte Verwendung selbst zu überprüfen.
2.3 Die Bestellung bei uns ist ein bindendes Angebot des Bestellers. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware.
2.4 Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton, Änderung des Lieferumfangs sowie sonstige Änderungen und Abweichungen der versprochenen Leistung behalten wir uns auch noch nach der Auftragsbestätigung vor, sofern die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Besteller zumutbar ist. Wir sind ferner berechtigt, handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen im Umfang von bis zu 10% gegenüber der Bestellsumme vorzunehmen.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktritt, Aufrechnung/Zurückbehaltung
3.1 Der Preis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder, sofern keine Auftragsbestätigung vorliegt, aus unserem Angebot, ansonsten aus unserer im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste.
3.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder unserer Preisliste nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise ab Werk oder Lager (s. Ziffer 4.1) ausschließlich Verpackung, Transportkosten, Zölle. Ferner verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Lieferungen innerhalb der EU hat der Besteller seine Umsatzsteuer-Ident.-Nr. mitzuteilen. Fällt auf eine Lieferung keine Umsatzsteuer an, hat der Besteller hierauf rechtzeitig hinzuweisen und die erforderlichen Nachweise zu erbringen.
3.3 Die Gewährung von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Für berechtigte Skontoabzüge maßgeblich ist der rechtzeitige Geldeingang auf unserem Konto.
3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis auch bei Teillieferungen sofort zur Zahlung fällig.
3.5 Falls nicht anders angegeben, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Danach tritt Verzug ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Verzugszinsen werden mit 9 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Schecks und Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
3.6 Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, oder tritt eine erhebliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruchs wegen Überschuldung des Bestellers ein oder kommt der Besteller mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, können wir volle Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen und, wenn diese nach entsprechender Fristsetzung nicht erbracht ist, vom Vertrag zurücktreten.
3.7 Zur Aufrechnung ist der Besteller nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Vorhandensein von Mängeln steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn die Ware offensichtlich mangelhaft ist. Zudem muss der zurückbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung stehen.
4. Gefahrübergang, Transportkosten, Verpackung
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab unserem Werk oder Lager (EXW) vereinbart. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch, wenn der Liefergegenstand unser Werk oder eines unserer Auslieferungslager verlassen hat, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn wir Transportkosten übernehmen. Der Versand erfolgt stets im Auftrag des Bestellers.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Tag unserer Versandbereitschaft auf den Besteller über.
4.2 Sofern wir mit dem Besteller eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart haben und die Lieferadresse nicht mehr als 50 km von dem Firmensitz des Bestellers entferntist, übernehmen wir die Transportkosten bis zur Haustüre. Für die Lieferung von Montagezubehör, Serviceteilen und ähnlichen Produkten gilt dies nur dann, wenn die Lieferung im Zusammenhang mit einer Wannen-, Whirlpool- oder Dampfbadlieferung steht. Wenn sich die Lieferadresse auf einer Insel befindet, hat der Besteller in jedem Falle einen Frachtzuschlag zu bezahlen.
4.3 Transportverpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu entsorgen.
5. Lieferung, Teillieferung, Lieferzeit, Beschaffungsrisiko/Beschaffungsgarantie, Selbstbelieferung/höhere Gewalt
5.1 Teillieferungen sind zulässig, wenn
• die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlich bestellten Ware sichergestellt ist und
• dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn wir erklären uns zur Übernahme der Kostenbereit.
5.2 Von uns in Aussicht gestellte Lieferzeiten und -termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, wir haben ausdrücklich eine feste Frist oder einen festen Termin zugesagt oder vereinbart. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen und vollständigen Erfüllung der vor Lieferung vom Besteller zu erfüllenden Verpflichtungen, insbesondere also nicht vor Beibringung aller vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie Leistung vereinbarter Vorauszahlungen. Lieferzeit und Liefertermine sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk oder Auslieferungslager bis Ende der Lieferzeit verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.3 Bei Vertragsänderungen, die die Lieferzeit beeinflussen können, verlängert sich die Lieferzeit angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen wurden.
5.4 Ein Beschaffungsrisiko übernehmen wir nur kraft schriftlicher gesonderter Vereinbarung unter der Verwendung der Formulierung „Wir übernehmen das Beschaffungsrisiko für …“. Alleine in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache liegt daher weder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos noch eine Beschaffungsgarantie.
5.5 Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen unserer Unterlieferanten oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung (d.h. in Quantität und Qualität gemäß der mit dem Besteller vereinbarten Lieferung) nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt, d.h. unverschuldete Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen ein, werden wir den Besteller hierüber unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferungen und Leistungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsoder Herstellungsrisiko übernommen haben und das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen (zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden) und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise von uns nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind.
Wird ein vereinbarter Liefer-/Leistungstermin oder eine Liefer-/Leistungsfrist durch die vorgenannten Umstände um mehr als vier Wochen überschritten oder ist bei unverbindlichem Liefer-/Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Besteller objektiv unzumutbar, ist der Besteller berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.
5.6 Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und Aufwendungsersatz kann der Besteller auch bei von uns zu vertretendem Lieferverzug nur nach Maßgabe von nachstehender Ziffer 7 verlangen.
6. Rechts- und Sachmängel
6.1 Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser den Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit untersucht und Mängel rechtzeitig in Textform (z.B. E-Mail, Telefax) gerügt hat; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb von 5 Kalendertagen, bei uns eingeht, gerechnet ab Erhalt oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften von Kaufleuten bleibt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB unberührt. Ist die Lieferung dazu bestimmt, gemäß ihrer Art oder ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht zu werden, so hat der Besteller die Untersuchung des Liefergegenstandes bereits vor dem Einbau bzw. der Anbringung vorzunehmen.
6.2 Bei Mängeln infolge fehlerhaftem Einbau durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, normalem Verschleiß oder der Nichteinhaltung der Pflegehinweise übernehmen wir keine Mängelhaftung. Insbesondere bei ausgeführten Silikonfugen (Wartungsfuge gemäß DIN 52460) und Dichtlippen sind Mängelansprüche nach der Abnahme ausgeschlossen.
6.3 Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, hat der Besteller nach unserer Wahl Anspruch auf Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Die zum Zwecke der Nacherfüllung notwendigen Aufwendungen, wie insbesondere Arbeits-, Material-, Transport- und Wegekosten tragen wir, wenn die Kosten der gewählten Nacherfüllungsart den Wert des Liefergegenstands um mehr als 100 %, bei Verschulden unsererseits um mehr als 150 % nicht übersteigen würden.
6.4 Entstehen bei der Nacherfüllung Schäden an anderen Sachen, als dem mangelhaften Liefergegenstand, kann der Besteller diese Schäden nur nach Maßgabe von nachstehender Ziffer 7 verlangen.
6.5 Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder schlägt diese mindestens zweimal fehl oder ist die Nacherfüllung dem Besteller unzumutbar oder eine Fristsetzung nach den Regelungsalternativen der §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB entbehrlich, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht bei Bauleistungen als Gegenstand der Mängelhaftung; hier ist der Besteller auch in den Fällen des vorstehenden Satz 1 zum Rücktritt nicht berechtigt. Schadens- oder Aufwendungsersatz kann der Besteller in jedem Fall nur nach Maßgabe von nachstehender Ziffer 7 verlangen. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns im Rahmen des Lieferantenregress nach §§ 445a, b, 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.
7. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche
7.1 Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, sind vorbehaltlich nachstehender Ziffer 7.2 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten, wegen sonstiger Pflichtverletzungen sowie für deliktische Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB und von Aufwendungen des Bestellers anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung.
7.2 Die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehender Ziffer 7.1 gelten nicht
a) soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns selbst oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht, wobei der Schadenersatz bei grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt ist;
b) bei schuldhaftem Verstoß gegen vertragliche Kardinalpflichten, wobei in diesem Fall der Schadenersatz ebenfalls auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt ist. Vertragliche Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Bestellers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Kardinalpflichten sind außerdem solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Besteller vertrauen darf;
c) in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
d) bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;
e) im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- oder Leistungstermin vereinbart wurde;
f) bei arglistigem Verschweigen eines Sachmangels, bei Übernahme des Beschaffungs- oder Herstellungsrisikos im Sinn von § 276 BGB oder bei ausnahmsweiser schriftlicher Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 BGB;
g) in sonstigen Fällen gesetzlich zwingender Haftungstatbeständen.
Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
7.3 Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers sind beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.
7.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Verjährung
8.1 Mängelansprüche verjähren bei repaBAD Wannen und Whirlpools vorbehaltlich nachstehendem Satz 2 in 5 Jahren. Bei allen sonstigen Lieferungen und Leistungen (wie bspw. Whirlpool- und Dampfbadtechnik/-elektrik, Waschtische und Badmöbel) verjähren Mängelansprüche in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils ab Gefahrübergang. Bei Lieferungen und Leistungen für ein bzw. an einem Bauwerk verbleibt es bei den gesetzlichen Fristen (§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); unberührt bleibt auch die Verjährungsfrist für Rückgriffansprüche im Falle eines Lieferantenregresses nach den §§ 445a, b, 478 BGB. In Fällen der Kulanz beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen bei einem von uns getätigten Nacherfüllungsversuch nicht neu. Bei bestehendem Nacherfüllungsanspruch bezieht sich die von uns mit der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung einhergehende Anspruchsanerkennung nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB nur auf diejenigen Mängel, die Gegenstand des Nacherfüllungsverlangen des Bestellers waren oder durch eine mangelhafte Nacherfüllung hervorgerufen werden; im Übrigen läuft die Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand weiter.
8.2 Sonstige Schadensersatzansprüche, die dem Besteller aus Anlass oder im Zusammenhang mit einer Lieferung entstehen, verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Schadens und der Person des Schädigers und ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an.
8.3 In den Fällen nach Ziffer 7.2 verbleibt es für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Auch die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Geldeingang bei uns oder dessen Gutschrift.
9.2 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller, allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware, veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Faktura-Endbetrag unserer Forderung (einschließlich USt.) zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von 10 v. H., der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteilswert an unserem Miteigentum entspricht.
9.3 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Bestellers oder eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen bzw. die gegen Dritte aus dem Einbau entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Vorstehende Ziffer 9.2 Satz 2 gilt entsprechend.
9.4 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 9.2 und 9.3 auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt. Zur Einziehung der gemäß vorstehenden Ziffer 9.2 und 9.3 abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller bis zu unserem Widerruf ermächtigt; unsere Befugnis, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden von unserem Widerrufsrecht und unserer eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen; wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
9.5 Mit Zahlungseinstellung oder Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
9.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 323 BGB sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
9.7 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadenfall tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel
10.1 Erfüllungsort und Ort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz. Erfüllungsort für die Zahlung des Preises und für die sonstigen Leistungen des Bestellers ist ebenfalls unser Geschäftssitz.
10.2 Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz, wobei wir berechtigt sind, den Besteller auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich darum zu bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Datenschutzhinweise
1. Personenbezogene Daten des Bestellers werden von uns erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Bestellers erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder der Besteller eingewilligt hat.
2. Dem Besteller ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, des Ansprechpartners, der Unternehmereigenschaft und Adresse erforderlich sind.
3. Wir sind berechtigt, – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages zwischen den Vertragsparteien das Risiko von Zahlungsausfällen auf der Seite des Bestellers zu prüfen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu diesem Zweck erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
4. Wir sind auch berechtigt, die Daten des Bestellers an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages (z.B. für Versand, Rechnungsstellung oder Kundenbetreuung) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erforderlich ist. Wir werden diese Daten – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – unter Umständen auch zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 lit. b) und/oder f) DSGVO an Dritte (z.B. Inkasso-Unternehmen) weiterleiten.
5. Wir werden dem Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die ihn betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen. Der Besteller hat gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Übermittlung seiner Daten an einen Dritten zu verlangen. Außerdem steht dem Besteller das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
6. Der Besteller kann einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten (i) für die erforderliche Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt uns übertragen wurde oder (ii) zur erforderlichen Wahrung der berechtigten Interessen von uns oder eines Dritten – wie ggf. nach der vorstehenden Ziffer 4 – nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber uns widersprechen. Wenn wir keine überwiegenden zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verwendung nachweisen können, werden wir die betroffenen Daten nach Erhalt des Widerspruchs nicht mehr für diese Zwecke verwenden.
7. Der Besteller kann gleichfalls einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO jederzeit unentgeltlich durch eine formlose Mitteilung uns gegenüber mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verwenden.
Wir sind verantwortliche Stelle für sämtliche datenschutzbezogenen Fragen sowie für die Ausübung der vorstehend beschriebenen Rechte. Einzelheiten können auch unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website unter www.repabad.com/datenschutz entnommen werden.
(01/2019)