Meldestelle fรผr Hinweisgeber
1. Warum ein Hinweisgebermeldesystem?
Durch die Umsetzung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine sogenannte interne Hinweisgebermeldestelle innerhalb ihrer Organisation zu implementieren.
Um diese Anforderungen umzusetzen, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet mit der Mรถglichkeit, Rechtsverstรถรe vertraulich zu melden.
Dieses Hinweisgebersystem dient dazu, eine strukturierte Methode zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen รผber mรถgliche Verstรถรe gegen Gesetze innerhalb unseres Unternehmens bereitzustellen. Sie hat das Ziel, Hinweisgeber zu schรผtzen und sicherzustellen, dass alle Hinweise angemessen untersucht und bearbeitet werden.
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und die Identitรคt des Hinweisgebers wird geschรผtzt.
2. Was kann รผber das Hinweisgebermeldesystem gemeldet werden?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schรผtzt sogenannte Whistleblower vor Repressalien, wenn sie auf Verstรถรe im Sinne des ยง 2 HinSchG im Arbeitsumfeld hinweisen. Informationen รผber privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.ย
Unter anderem kรถnnen folgende Arten von Regelverstรถรen nach dem HinSchG (ยง 2) bei der Meldestelle gemeldet werden:
- Verstรถรe, die strafbewehrt sind
- Verstรถรe, die buรgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschรคftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
- sonstige Verstรถรe gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Lรคnder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der EU, zum Beispiel:
- zur Bekรคmpfung von Geldwรคsche und Terrorismusfinanzierung
- Vorgaben zur Sicherheit im Straรenverkehr
- Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformitรคt
- Vorgaben zum Umweltschutz
- Regelungen zum Schutz der Privatsphรคre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten oder zur Sicherheit in der Informationstechnik
- Zur Rechnungslegung einschlieรlich der Buchfรผhrung
3. Wer kann รผber das Hinweisgebermeldesystem eine Hinweismeldung abgeben?
Eine Hinweismeldung kรถnnen alle Personen durchfรผhren, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tรคtigkeit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tรคtigkeit in Kontakt mit Repabad stehen. Hierzu zรคhlen insbesondere:
- Arbeitnehmer, auch ehemalige
- Bewerber
- Dienstleister und deren Mitarbeiter
- Kunden und deren Mitarbeiter
Hinweisgeber haben dann die Mรถglichkeit, bei der Meldestelle Sachverhalte zu melden, ohne dass sie deshalb berufliche Repressalien oder andere Nachteile befรผrchten mรผssen. Voraussetzung ist allerdings, dass die hinweisgebende Person hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.
4.Wie sieht der Meldeprozess aus?
Fรผr die รbernahme der Aufgabe des Meldestellenbeauftragten haben wir einen unabhรคngigen Dienstleister beauftragt, welcher ebenfalls das digitale Hinweisgebermeldesystem betreibt. Hinweise kรถnnen schriftlich oder elektronisch (auch per Tonaufzeichnung) eingereicht werden.
Schriftlich
Der Hinweis kann in Textform per Post an die zentrale Meldestelle abgegeben werden:
persรถnlich/vertraulich
WS Datenschutz GmbH
Meldestelle repaBADย
Dircksenstraรe 51
10178 Berlin
Elektronisch รผber die digitale Meldestelle
Der Hinweis kann in Textform oder per Tonaufzeichnung รผber die digitale Meldestelle abgegeben werden:
Video-Chat, Telefon, Persรถnlich
Auf Anfrage kann der Hinweis auch per Video-Chat, Telefongesprรคch oder persรถnlich in den Rรคumlichkeiten der WS Datenschutz GmbH, Berlin abgegeben werden.
Unter folgendem Link kรถnnen Sie einen persรถnlichen Termin vereinbaren:
https://www.terminland.de/ws-datenschutz/online/
Unser Meldestellenbeauftragter sendet Ihnen innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestรคtigung, und teilt Ihnen innerhalb von spรคtestens 3 Monaten mit, was die Ermittlungen zu Ihrer Meldung ergeben haben.
Hinweisgebende Personen kรถnnen wรคhlen, ob sie ihre Meldung bei einer internen oder externen Meldestelle abgeben. Der Bund hat dafรผr eine zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt fรผr Justiz (www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle) eingerichtet.
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nur fรผr die Meldung von Rechtsverstรถรen genutzt werden kann. Fรผr allgemeine Hinweise, Beschwerdemitteilungen oder Anregungen kontaktieren Sie uns bitte รผber unser E-Mail info@repabad.com.